Ratgeber
Häusliche Gewalt: Formen, Anzeichen und wo du Hilfe findest
Hilfe bei häuslicher Gewalt bekommst du in akuter Gefahr über die Polizei unter 110. Frauen erreichen das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 016, Männer das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" unter 0800 1239900. Häusliche Gewalt umfasst neben Schlägen auch sexuelle Übergriffe, Drohungen, Kontrolle über Geld und Kontakte und Überwachung.
Häusliche Gewalt zeigt sich in vielen Formen. Sie reicht nach Darstellung der Polizei von Verhaltensweisen, die die Bedürfnisse des anderen ignorieren, über Demütigung, Einschüchterung und Bedrohung bis zu Misshandlung [2]. Diese Seite erklärt, welche Formen häuslicher Gewalt es gibt, woran du sie erkennst und wo du Hilfe findest: bei den Hilfetelefonen, bei der Polizei und über das Gewaltschutzgesetz. Wenn du für deine eigene Beziehung sortieren willst, was du erlebst, hilft dir der Check zu Warnsignalen in der Beziehung.
Was häusliche Gewalt ist
Die Polizeiliche Kriminalprävention fasst unter häuslicher Gewalt alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt in Familie und Partnerschaft zusammen. Dafür müssen die Beteiligten nicht zusammenwohnen. Auch Gewalt durch einen früheren Partner zählt dazu, und der Tatort kann neben der Wohnung auch die Straße, ein Geschäft oder der Arbeitsplatz sein [2]. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" beschreibt häusliche Gewalt als Gewalt durch Partner oder Ex-Partner, die besonders belastet, weil sie meist zu Hause geschieht, an einem Ort, der eigentlich Schutz bieten sollte [1].
Einen eigenen Straftatbestand "häusliche Gewalt" gibt es nicht. Fast alle Formen sind aber strafbar, und die Polizei muss von Amts wegen tätig werden [2]. Häusliche Gewalt kommt in allen Bildungs- und Einkommensschichten, Altersgruppen und Kulturen vor. Betroffen sind auch Männer und ältere Menschen [2]. Der britische Gesundheitsdienst NHS schreibt, dass es bei häuslicher Gewalt immer um Macht und Kontrolle über die andere Person geht und dass sie jeden treffen kann [6].
Formen häuslicher Gewalt
Die Weltgesundheitsorganisation zählt zur Gewalt in Partnerschaften körperliche Aggression, sexuellen Zwang, psychischen Missbrauch und kontrollierendes Verhalten [4]. Die Tabelle zeigt, wie das im Alltag aussehen kann.
| Form | Beispiele | Beleg |
|---|---|---|
| Körperliche Gewalt | Stoßen, Ohrfeigen, Beißen, Würgen, mit Gegenständen werfen | [6] |
| Sexuelle Gewalt | Unerwünschte Berührungen, Druck zum Sex, Druck zu ungeschütztem Sex, Verletzungen beim Sex | [6] |
| Psychische Gewalt | Beleidigen, vor anderen herabsetzen, Jähzorn, Drohungen gegen dich, Kinder, Verwandte, Freunde oder Haustiere | [1] |
| Kontrolle und Isolation | Kontakte zu Freundinnen und Freunden unterbinden, am Verlassen des Hauses hindern, vorschreiben, was du trägst oder wen du triffst | [1, 6] |
| Wirtschaftliche Gewalt | Ausgaben kontrollieren, über dein Geld bestimmen, dich vom Arbeiten oder Studieren abhalten | [1, 6] |
| Digitale Gewalt | Nachrichten mitlesen, soziale Medien überwachen, dich per GPS orten | [6] |
| Gewalt nach der Trennung | Belästigung, Terror, Nachstellen (Stalking) | [1, 6] |
Die Polizei beschreibt eine Bandbreite, die bei subtilen Formen beginnt, etwa bei Verhaltensweisen, die die Bedürfnisse und Befindlichkeiten des anderen ignorieren. Sie reicht über Demütigung, Beleidigung, Einschüchterung und Bedrohung bis zu Misshandlung, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und versuchter oder vollendeter Tötung [2]. Wie Kontrolle in Partnerschaften mit der seelischen Gesundheit zusammenhängt, zeigt eine Übersichtsarbeit der Universität Melbourne. Sie hat 45 Studien zu kontrollierendem Verhalten in Partnerschaften zusammengefasst. Wer solche Kontrolle erlebt, hat im Schnitt häufiger Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung und einer Depression. Der Zusammenhang war mittelstark und ähnlich groß wie bei anderen Formen psychischer Gewalt. Es handelte sich um Beobachtungsstudien [5].
Anzeichen: woran du häusliche Gewalt erkennst
Häusliche Gewalt folgt laut Polizei oft einem Muster. Typisch ist laut Polizei, dass sich die Lage nach einem Übergriff zunächst beruhigt und die gewaltausübende Person sich entschuldigt, dann aber erneut gewalttätig wird. Mit der Zeit werden die Abstände unter Umständen kürzer und die Gewalt schwerer [2]. Viele Täter wirken in der Öffentlichkeit freundlich und friedfertig. Nur wenige leiden laut Hilfetelefon an einer psychischen Erkrankung, die als Ursache gilt [1]. Freunde und Familie sehen deshalb oft nicht, was zu Hause passiert.
Achte auch auf Veränderungen, die schleichend kommen. Hilfetelefon und NHS zählen es zur Gewalt, wenn jemand deine Kontakte zu Freundinnen, Freunden und Familie unterbindet oder bestimmt, wen du triffst [1, 6]. Einschüchterung gehört ebenfalls dazu, etwa wenn jemand Sachen von dir zerstört, dir bedrohlich nahe kommt oder deine Nachrichten liest [6]. Der Warnsignale-Check fragt 14 solche Verhaltensweisen ab und zeigt bei Drohungen oder Gewalt sofort die Hilfetelefone an. Wie sich Abwertung und Kontrolle von gewöhnlichem Streit unterscheiden, beschreibt der Ratgeber Toxische Beziehung erkennen.
Gewalt hinterlässt auch gesundheitliche Spuren, die nicht sofort zu sehen sind. Die WHO nennt als mögliche Folgen von Partnerschaftsgewalt Verletzungen, Kopfschmerzen, chronische Schmerzen, Magen-Darm-Beschwerden und einen insgesamt schlechteren Gesundheitszustand. Seelisch können Depressionen, posttraumatischer Stress, Angst, Schlafprobleme, Alkoholprobleme und Suizidversuche folgen [4].
Wie häufig häusliche Gewalt ist
Die Polizei in Deutschland hat für 2024 insgesamt 265.942 Opfer häuslicher Gewalt erfasst, so viele wie nie zuvor. 70,4 Prozent davon waren weiblich, 78.814 Opfer männlich. 171.069 Menschen erlebten Gewalt in der Partnerschaft, davon rund 80 Prozent Frauen. 132 Frauen und 24 Männer wurden von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet [3]. Die Zahl der Opfer digitaler Gewalt im Rahmen von Partnerschaftsgewalt stieg um 10,9 Prozent auf 4.876 [3].
Diese Zahlen erfassen nur Taten, die der Polizei bekannt werden. Nach ersten Ergebnissen der Dunkelfeldbefragung LeSuBiA, die das Bundeskriminalamt mit zwei Bundesministerien durchgeführt hat, liegt die Anzeigequote bei Partnerschaftsgewalt unter fünf Prozent, und rund ein Viertel der Opfer von Partnerschaftsgewalt wird mehrfach Opfer [3]. Laut Hilfetelefon wurde jede vierte Frau zwischen 16 und 85 Jahren mindestens einmal von ihrem Lebensgefährten oder Ex-Lebensgefährten misshandelt [1]. Weltweit hat nach Schätzung der WHO etwa jede dritte Frau (31,6 Prozent) im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexuelle Gewalt durch einen Partner oder sexuelle Gewalt durch andere erlebt [4].
Hilfe bei häuslicher Gewalt: wen du erreichen kannst
In akuter Gefahr wählst du die 110. Das rät die Polizei ausdrücklich bei jeder akuten Bedrohung [2]. Für alles andere sind die Hilfetelefone ein guter erster Schritt, auch wenn du dir noch nicht sicher bist, wie du deine Lage einordnen sollst.

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist unter 116 016 an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr erreichbar. Der Anruf ist kostenlos, du musst deinen Namen nicht nennen. Über Dolmetscherinnen ist die Beratung in 18 Sprachen möglich. Außerdem gibt es einen Sofort-Chat täglich von 12 bis 20 Uhr, eine Mail-Beratung, Beratung in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache [7]. Das Hilfetelefon informiert zu Opferschutz und Strafverfolgung und vermittelt Kontakte zu Interventionsstellen, Frauenhäusern und Beratungsstellen vor Ort, auch für Kinder [1].
Männer erreichen das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" unter 0800 1239900, Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr und Freitag von 8 bis 15 Uhr. Einen Chat ohne Anmeldung gibt es Montag bis Donnerstag von 12 bis 15 Uhr und von 17 bis 19 Uhr, für die Mail-Beratung kannst du dich anonym registrieren. Die Beratung ist kostenlos und anonym und umfasst unter anderem häusliche, sexualisierte, psychische und digitale Gewalt und Stalking [8].
Frauenhäuser bieten Schutz vor Bedrohung, und die Mitarbeiterinnen beraten dich bei den nächsten Schritten [2]. Über die bundesweite Suche der Frauenhauskoordinierung findest du Frauenhäuser und Fachberatungsstellen nach Postleitzahl oder Ort und kannst nach Sprachen der Mitarbeitenden, Barrierearmut und Aufnahmemöglichkeiten wie der Aufnahme von Kindern filtern. Einrichtungen mit anonymer Adresse sind in den Treffern gekennzeichnet [9]. Den Kontakt zu einem Frauenhaus kann dir auch das Hilfetelefon vermitteln [1]. Alle geprüften Rufnummern stehen auf der Seite Hilfe finden.
Was die Polizei tun kann
Die Polizei kann die gewaltausübende Person aus der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot für mehrere Tage aussprechen, wenn weitere Gewalt droht. In einigen Bundesländern sind zusätzlich vorübergehende Kontakt- und Näherungsverbote möglich. Die Frist soll dir Zeit geben, dich beraten zu lassen und beim Gericht Schutz zu beantragen. Versucht die Person trotzdem zurückzukommen, informierst du sofort die Polizei [2].
Eine Strafanzeige kannst du bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Eine Vertrauensperson oder ein Rechtsbeistand darf dich begleiten. Erfährt die Polizei auf anderem Weg von der Gewalt, etwa durch Nachbarn, muss sie ermitteln [2]. Für ein späteres Verfahren rät die Polizei, Verletzungen ärztlich attestieren zu lassen und dabei die Ursache zu nennen. Fotos der Verletzungen und Notizen zu Datum, Uhrzeit und Ablauf der Vorfälle helfen ebenfalls [2]. Drohungen und Druck solltest du der Polizei melden [2].
Was das Gewaltschutzgesetz ermöglicht
Wer vorsätzlich an Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung verletzt wird, kann nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes beim Gericht Schutzanordnungen beantragen. Das Gericht kann der anderen Person zum Beispiel verbieten, deine Wohnung zu betreten, sich in einem bestimmten Umkreis aufzuhalten, Orte aufzusuchen, an denen du dich regelmäßig aufhältst, oder Kontakt zu dir aufzunehmen. Dasselbe gilt, wenn dir jemand mit einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung droht, wenn jemand in deine Wohnung eindringt und wenn dir jemand gegen deinen ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder dich unter Verwendung von Telefon oder Nachrichten verfolgt und dich dadurch unzumutbar belästigt. Die Anordnungen sollen befristet werden, die Frist kann verlängert werden. Das Gericht kann sie auch anordnen, wenn die Person die Tat in einem Zustand begangen hat, der ihre freie Willensbestimmung ausschließt und in den sie sich durch Alkohol oder ähnliche Mittel vorübergehend versetzt hat [10].

Hast du zum Zeitpunkt der Tat mit der gewaltausübenden Person einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, kannst du nach § 2 verlangen, dass sie dir die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Benutzung überlässt. Das musst du innerhalb von drei Monaten nach der Tat schriftlich verlangen. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn weitere Verletzungen nicht zu besorgen sind, es sei denn, das weitere Zusammenleben ist dir wegen der Schwere der Tat nicht zuzumuten, oder wenn der Überlassung besonders schwerwiegende Belange der gewaltausübenden Person entgegenstehen. Gehört oder mietet die Person die Wohnung allein oder mit einem Dritten, gilt die Überlassung höchstens sechs Monate und kann um höchstens weitere sechs Monate verlängert werden, wenn du in dieser Zeit keine zumutbare Wohnung findest [11]. Wer gegen eine gerichtliche Schutzanordnung verstößt, macht sich nach § 4 strafbar. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe [12].
Den Antrag stellst du beim Familiengericht, persönlich oder mit einer Anwältin oder einem Anwalt. Das kann Kosten verursachen, unter Umständen hast du Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Bei gemeinsamen Kindern kann das Umgangsrecht eingeschränkt werden, etwa durch begleiteten Umgang oder Übergaben an einem geschützten Ort. Dabei helfen Jugendamt oder Anwalt [2].
Kinder, die häusliche Gewalt miterleben
Kinder, die erleben, wie ihre Mutter misshandelt oder bedroht wird, tragen laut Hilfetelefon fast immer seelische und häufig auch körperliche Folgen davon, etwa Schlafprobleme oder Konzentrationsstörungen. Wie stark, hängt unter anderem davon ab, ob sie zusehen oder selbst misshandelt werden, wie lange die Tat zurückliegt, wie die akute Situation gelöst wurde sowie von Alter, Geschlecht und dem Verhältnis zu den Erwachsenen [1]. Die Polizei schreibt, dass Kinder sich oft schuldig fühlen und qualifizierte Unterstützung brauchen, etwa durch Jugendämter, Frauenhäuser oder Traumazentren [2]. Nach Angaben der WHO können Kinder, die in Familien mit Gewalt aufwachsen, Verhaltens- und emotionale Störungen entwickeln, die auch mit der Ausübung oder dem Erleben von Gewalt im späteren Leben in Verbindung gebracht werden [4]. Kinder und Jugendliche können sich an die Nummer gegen Kummer wenden, die auf der Seite Hilfe finden steht.
Gewalt in der Familie trifft Kinder auch direkt. Bei der innerfamiliären Gewalt, also Gewalt unter Verwandten außerhalb der Partnerschaft, zählte die Polizei 2024 insgesamt 94.873 Opfer. Am stärksten betroffen waren Kinder zwischen 6 und 14 Jahren [3].
Was sich durch das Gewalthilfegesetz ändert
Das Gewalthilfegesetz ist am 28.02.2025 in weiten Teilen in Kraft getreten. Ab dem 01.01.2027 müssen die Länder ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherstellen. Ab dem 01.01.2032 haben Frauen, die mit ihren Kindern von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen sind, einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Sie sollen die Unterstützung bekommen, ohne vorher Anzeige erstatten oder ein Gericht anrufen zu müssen. Der Bund beteiligt sich ab 2027 über zehn Jahre mit rund 2,6 Milliarden Euro [13].
Wenn du dir Sorgen um jemanden machst
Auch Angehörige, Freundinnen, Freunde und Fachkräfte können das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" anrufen und sich beraten lassen [1]. Wenn du hörst oder siehst, dass gerade jemand angegriffen wird, wählst du die 110. Erfährt die Polizei etwa durch Anrufe von Nachbarn von häuslicher Gewalt, muss sie von Amts wegen ermitteln [2]. Ob und wann die betroffene Person sich trennt, Anzeige erstattet oder ins Frauenhaus geht, entscheidet sie selbst. Wie du sie dabei unterstützen kannst, ohne sie oder dich in Gefahr zu bringen, besprichst du am besten mit einer Beratungsstelle.

Wann du ärztliche Hilfe suchen solltest
Nach einem Übergriff solltest du Verletzungen ärztlich versorgen lassen. Wenn du in der Praxis sagst, wie sie entstanden sind, kann sie das dokumentieren [2]. Auch seelische Folgen wie Schlafprobleme, Angst oder Niedergeschlagenheit kannst du dort ansprechen. Wie stark eine gedrückte Stimmung gerade ist, kannst du vorher mit dem Depressions-Test einschätzen.
- Behörde Häusliche Gewalt. Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben). Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Häusliche Gewalt (Opferinformationen). Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, polizei-beratung.de. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Straftaten gegen Frauen und Mädchen nehmen weiter zu: Häusliche Gewalt auf Höchststand (Pressemitteilung zum Lagebild Häusliche Gewalt 2024). Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Stand 21.11.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Violence against women (Fact sheet). Weltgesundheitsorganisation (WHO). Stand 18.06.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Studie The Trauma and Mental Health Impacts of Coercive Control: A Systematic Review and Meta-Analysis. Trauma, Violence, & Abuse 25(1), S. 630 bis 647. Lohmann S, Cowlishaw S, Ney L, O'Donnell M, Felmingham K. Stand 2024. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Getting help for domestic violence and abuse. National Health Service (NHS), England. Stand 23.06.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Beratung. Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben). Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Hilfetelefon Gewalt an Männern. Hilfetelefon Gewalt an Männern (gefördert von den Ländern NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz). Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
- Organisation Frauenhaus- und Fachberatungsstellensuche. Frauenhauskoordinierung e. V.. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Gewaltschutzgesetz (GewSchG), § 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Gewaltschutzgesetz (GewSchG), § 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Gewaltschutzgesetz (GewSchG), § 4 Strafvorschriften. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Schutz und Beratung durch das Gewalthilfegesetz. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Stand 10.04.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Organisation Digitale Ortung und Überwachung. bff: Frauen gegen Gewalt e. V., aktiv-gegen-digitale-gewalt.de (gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.
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